Allgemeine Geschäfts­bedingungen

für die Vermietung des Ferienhauses Schwalbennest Ostseestraße 16 in Brodersby/Schönhagen


Kontakt

Antje Kormeyer (Vermieter)

Emil-Andresen-Straße 90f

22529 Hamburg

Telefon: +49 (0)40-69207415

E-Mail: service@ostseestrandundmeer.de


§ 1 Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung einer Ferienunterkunft sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 2 Mietvertrag – Buchung

(1) Der Mietvertrag (Buchung) gilt als zustande gekommen, wenn der Gast eine Buchungsbetätigung per Email von uns erhält und die im Mietvertrag vereinbarte Anzahlung geleistet wurde.

(2) Der Buchung kann eine unverbindliche Auskunft von uns über aktuelle Verfügbarkeiten und Informationen zum Objekt vorausgehen.

(3) Eine Buchungsanfrage des Gastes kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder elektronisch per Email erfolgen. Die Buchungsanfrage enthält die Anzahl der Personen, die Anzahl und Art der mitgebrachten Haustiere, Anreise und Abreise Datum sowie die angefragten Nebenleistungen.

(4) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

(5) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 (4) genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüberhinausgehenden Anzahl von Personen oder Haustieren bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

(6) Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag.

(7) Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.

§ 3 Zahlungsbedin­gungen

(1) Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto. Die Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtsumme ist innerhalb von 5 Tagen zu zahlen.

(2) Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen sofort nach Rechnungserhalt.

(3) Etwaige Kosten der Zahlung trägt der Gast

(4) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter, nach einmaliger Mahnung, berechtigt eine Stornierung nach §4 anzunehmen und durchsetzen. Für jede weitere Mahnung kann der Vermieter Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro geltend machen. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Gast.

§ 4 Stornierung

(1) Eine Stornierung der Buchung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

(2) Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Es gelten dafür folgende Sätze: bis zu 30 Tage vor dem gebuchten Anreisetag ist keine Entschädigung fällig,

ab 20 Tage vor dem gebuchten Anreisetag 50% des vereinbarten Preises,

ab 10 Tage vor dem gebuchten Anreisetag 75% des vereinbarten Preises,

ab 5 Tage vor dem gebuchten Anreisetag 100% des vereinbarten Preises.

bei Nichtanreise 100% des vereinbarten Preises.

Die Buchungsgebühr wird nicht erstattet.

Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

(4) Besonderheit Corona Pandemie.

Sofern die Vorschriften zur Eindämmung der Corona Pandemie eine Nutzung des Mietobjektes durch den Gast verhindern, kann die Buchung von beiden Vertragsparteien storniert werden und der Gast erhält ohne weitere Gebühren seine bereits geleisteten Zahlungen zurück. Davon ausgenommen sind Vorschriften die bereits bei Buchung bestanden haben. Zum Beispiel Testpflichten oder Beibringung von Impf- oder Genesenen- Nachweisen.

§ 5 Rücktritt durch den Vermieter

(1) Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B. a) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird, d) der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet.

(2) Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung zu ersetzen.

§ 6 An- und Abreise

(1) Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 16.00 Uhr zur Verfügung.

(2) Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann.

(3) Am Abreisetag muss die Wohnung bis 10.00 Uhr morgens verlassen werden. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.

§ 7 Pflichten des Gastes/ Hausordnung

(1) Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und in die Schränke einzuräumen. Die Mülleimer bitte entleeren und der Kühlschrank muss komplett ausgeräumt sein.

(2) Die Asche und andere Reste müssen aus dem Kaminofen und dem Gartengrill entfernt sein und können im erkalteten Zustand in die bereitgestellte Aschetonne entsorgt werden. Das Reinigen der Grillroste ist nicht Bestandteil der Endreinigung und muss vom Gast selbst vorgenommen werden. Verschmutzte Grillgeräte werden mit 30 Euro in Rechnung gestellt.

(3) Es dürfen keine schädlichen Flüssigkeiten, Abfälle oder Asche in Toiletten oder Abflüssen entsorgt werden. Insbesondere dürfen keine Hygieneartikel in der Toilette entsorgt werden. Bitte nutzten Sie dafür die bereitgestellten Mülleimer und –tonnen. Bei Verstopfungen des Abwassersystems muss der Gast die Kosten der Beseitigung tragen.

(4) Der Gast bemüht sich den Müll entsprechend der örtlichen Vorschriften zu trennen.

(5) Die Benutzung der im Garten und Haus zur Verfügung gestellten Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. Erkennbare Beschädigung müssen dem Vermieter angezeigt werden. Der Vermieter haftet nicht für Schäden die an Leib und Gegenständen des Gastes oder seiner Mitmieter entstehen.

(6) In den Innenräumen der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot Rauchen ist nur im Garten und auf der Terrasse erlaubt. Zigarettenkippen und andere Verschmutzungen sind durch den Gast zu beseitigen. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von 200,00 € in Rechnung stellen.

(7) Haustiere sind nicht gestattet. Sind Hunde im Mietvertrag vereinbart, dürfen diese nicht in das Obergeschoss. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von 200,00 € in Rechnung stellen.

(8) Der Gast muss kurzfristige Mäh- und Gartenarbeiten während der Mietzeit dulden.

(9) Mit Rücksicht auf die Nachbarn ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr insbesondere im Außenbereich oder bei offenen Fenstern auch im Innenbereich des Hauses auf geringe Laufstärke von Musik und Gesprächen zur achten.

(10) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, das Licht und technische Geräte auszuschalten.

(11) Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib innerhalb des Ferienhauses vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt.

(12) Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Falls der Gast Schäden nicht rechtzeitig anzeigt und dadurch Folgeschäden verursacht werden ist der Gast hierfür im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig

(13) Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Ein Schaden ist der Haftpflichtversicherung des Gastes zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

(14) Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug oder zum Beheben von Mängeln. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

(15) Schwalben nisten an unserem Haus und können gegebenenfalls für Verschmutzung unter ihren Nestern sorgen. Wir bitte dieses zu akzeptieren und die Schwalben zu schützen.

(16) Insekten, Fliegen, Ameisen und Spinnen sind kein Reklamationsgrund, sondern Natur.

§ 10. Internet Nutzung über WLAN

10.1 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

(1) Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet.

(2) Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

(3) Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten.

(4) Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

(5) Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.

(6) Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

10.2 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

(1) Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung.

(2) Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden.

(3) Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann.

(4) Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(5) Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich.

(6) Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

• Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;

• dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von File-Sharing-Programmen;

• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

(7) Der Gast stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

§ 11 Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

§ 12. Datenschutz

(1) Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.

(2) Weitere Hinweise zum Datenschutz befinden sich in unserer Datenschutzerklärung.

§ 13. Schlussbestim­mungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

(2) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(3) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen.

(4) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Der Gast erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnungen Schwalbennest einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.

(4) Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht